Kinderbetreuungskosten
Nach einem aktuellen BMF-Erlass sind sämtliche Kosten für die
Ferienbetreuung unter pädagogisch qualifizierter Betreuung, also z.B.
Kosten der Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen,
Fahrtkosten, steuerlich absetzbar.
Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen bei
Mehrfachversicherung für 2008 nur mehr bis 31.12.2011
Wenn Sie im Jahr 2008 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB
gleichzeitig zwei oder mehrere Dienstverhältnisse oder gleichzeitg
nichtselbständige und selbständige Tätigkeit) über die
Hochstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und
Pensionsversicherungsbeiträge geleistet haben, können Sie bis 31.12.2011
einen Rückerstattungsantrag stellen.
Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer
Prüfen Sie rechtzeitig vor Jahresende, ob Sie die 30.000 €-Grenze
(netto) überschreiten werden. Diesfalls müssten bei Leistungen an
Unternehmer noch korrigierte Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausgestellt
werden.
Neuer Basiszinssatz ab 13.7.2011
Durch die Anhebung des Basiszinssatzes gelten ab 13.7.2011 folgende
Zinssätze im Bereich Abgaben:
Anspruchszinsen 2,88%
Stundungszinsen 5,38 %
Aussetzungszinsen 2,88 %
Verfassungsgerichtshof:
Vermögenszuwachssteuer nicht verfassungswidrig!
Die Einhebung über die Banken wird allerdings nicht ab 1.10.2011,
sondern - lt. Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz - ab 1.4.2012
zu erfolgen haben.
UID-Abfrage
Ab 1.7.2011 hat die UID-Abfrage zur Entlastung des UID-Büros
verpflichtend elektronisch über Finanzonline zu erfolgen, soweit dies
dem Unternehmer mangels technischer Voraussetzungen nicht unzumutbar
ist.
S
chwerpunktaktion NOVA
Wer Autos mit ausländischem Kennzeichen im Inland fährt,
ist NOVA-pflichtig!
Über Generalimporteure und Kfz-Händler versucht die Finanzverwaltung
derzeit, Steuersündern auf die Spur zu kommen. Neben der NOVA geht es
auch um Umsatzsteuer und Versicherungssteuer. Selbstanzeige zur
Vermeidung eines Finanzstrafverfahres ist möglich.
Private Verwendung von Bonus-Meilen
Sachbezug unterlieget lt. VwGH nicht dem Lohnsteuerabzug, sondern
sind in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen (Veranlagungsfreigrenze
730,--)