Außergewöhnliche Belastungen
Geltendmachung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung
WEITERHinweis: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.
Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.
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Um sich als Unternehmer von der Gültigkeit der MwSt-Nummer eines EU-Geschäftspartners überzeugen zu können, wurde EU-weit das Bestätigungsverfahren eingeführt.
Hier können Sie die Gültigkeit einer MwSt-Nummer in einem bestimmten Land überprüfen.
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Steuerberatung
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